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Servus Bergfex

Wandern beim Nachbarn: Österreich ist wie geschaffen für unbeschwerte Bergerlebnisse. Unter fachkundiger Leitung unserer Wanderleiter die abwechslungsreichen Landschaften und die österreichische Gastfreundschaft geniessen. Und ein flaumiger Kaiserschmarrn auf der Almhütte darf natürlich auch nicht fehlen. 

Details zu den Einreisebestimmungen vgl. hier.

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Detailinformationen zur Einreise nach Österreich

Damit Sie nach Österreich einreisen können, müssen Sie entweder geimpft, getestet oder genesen sein. Der Nachweis über Impfung, Testung oder Genesung kann mit dem digitalen Covid-Zertifikat oder mit anderen anerkannten Dokumenten (Impfzertifikat, Impfpass etc.) erbracht werden.

Geimpft: Anerkannt sind alle von der EMA (European Medicines Agency) zugelassen Impfstoffe (u.a. Moderna und Pfizer-BioNTech). Eine Impfung gilt ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung für maximal 3 Monate. Nach der zweiten Teilimpfung verlängert sich die Gültigkeit um weitere 6 Monate. Dasselbe gilt für Genesene, die einmal geimpft sind.

Getestet: Ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Antigen-Schnelltest kann kostenlos in einer Apotheke gemacht werden. Während der Reise müssen sich die getesteten Gäste in Österreich zusätzlich alle 48 Std einem Antigen-Schnelltest unterziehen. Dieser ist kostenlos und wird in Apotheken, Tourismusbüros, etc. angeboten (ohne Voranmeldungspflicht etc.).

Genesen: Eine überstandene Infektion mit Sars-Cov-2 berechtigt für sechs Monate ab Genesung ebenfalls zur Einreise. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für drei Monate ab dem Testzeitpunkt. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal 3 Monate alt sein darf.

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