Nachhaltigkeit

Reiseandenken ohne Bedenken

Souvenirs sind mit Umsicht auszuwählen und zu kaufen: Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) oder sind durch die nationale Gesetzgebung geschützt.

Verfasst von Sandra Zimmermann, Product Manager & Nachhaltigkeitsverantwortliche bei Imbach Reisen

26. Februar 2025

Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass das Mitbringen lebender Tiere, gewisser Lebensmittel und Souvenirs tierischer Herkunft in die Schweiz Risiken birgt. Um das Einschleppen von Tierseuchen zu verhindern und den Tierschutz sowie den Schutz bedrohter Tier- und Pflanzenarten zu gewährleisten, müssen einige Vorschriften eingehalten werden. Je nachdem, woher ein Mitbringsel stammt – aus der EU oder einem Land ausserhalb der EU, einem sogenannten Drittland –, sind diese Vorschriften sehr unterschiedlich.

Die Schweiz ist Mitglied des Washingtoner Artenschutzübereinkommens CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), einer Handelskonvention im Interesse des Artenschutzes. Innerhalb von CITES engagieren sich weltweit über 180 Staaten für den Erhalt und die nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt. Rund 5’000 Tier- und 30’000 Pflanzenarten sind durch das Übereinkommen geschützt. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenzübertritt, auch innerhalb der EU. Die durch CITES geschützten Arten werden je nach Gefährdungsgrad in verschiedene Schutzstufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplaren oder deren Teilen und Erzeugnissen ist entweder verboten oder nur mit Bewilligung möglich.

Beispiele für Souvenirs, deren Handel generell verboten ist:

  • Elfenbein und sonstige Produkte vom Elefanten
  • Rhinozeroshörner
  • Wolle von Tibet-Antilopen (Shahtoosh)
  • Wildkatzenfelle
  • Meeresschildkröten und Produkte aus Schildpatt
  • Andenken aus Rio-Palisander-Holz

Beispiele für Souvenirs, bei denen Vorsicht geboten ist:

  • Objekte aus Vogelfedern
  • bestimmte ätherische Öle wie Sandel- und Rosenholzöl
  • Räucherstäbchen aus bestimmten Holzarten
  • Muscheln
  • Korallenstücke, Korallenschmuck und Steinkorallen
  • lebende Pflanzen wie Orchideen und Kakteen

Beispiele für unbedenkliche Souvenirs:

  • Stoffe aus Wildseide oder Pflanzenfasern
  • Steinskulpturen
  • Flechtarbeiten
  • Bücher, Zeichnungen, Malereien
  • Souvenirs aus FSC-Holz
  • Schmuck aus Glas/Steinen
  • Handwerk aus Draht und Blech

Das BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen) bietet auf seiner Webseite drei praktische Broschüren zum kostenlos bestellen oder runterladen an:

Reiseandenken ohne Bedenken

Diese Broschüre zeigt auf, wie heikel das Mitbringen von Souvenirs aus den Ferien sein kann. Sie gibt einen Überblick darüber, bei welchen Arten von Souvenirs Vorsicht geboten ist.

Auf Reisen – Wichtiges über Tiere, Lebensmittel und Souvenirs

Diese Broschüre informiert über Vorschriften, die zu beachten sind, wenn aus dem Ausland Tiere, Lebensmittel und Souvenirs tierischer Herkunft in die Schweiz eingeführt werden.

Internationaler Artenschutz und die Schweiz

Diese Broschüre informiert über CITES, das internationale Artenschutzabkommen. Sie zeigt unter anderem auf, welche Ziele CITES verfolgt, welche Rolle die Schweiz spielt und welche Tier- und Pflanzenarten geschützt sind.

Und hier noch zwei praktische Tipps für unterwegs:

  • WWF-RatgeberDer Souvenir-Ratgeber von WFF ist eine nützliche Hilfe auf Reisen. Die Andenken sind in Kategorien gelistet: verboten, mit Bewilligung und ohne Bewilligung.
  • QuickZoll AppMit QuickZoll können Sie als Privatperson Waren für den Eigengebrauch oder zum Verschenken selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Zollgebühren direkt bezahlen. Ausserdem fasst die App des Schweizer Zolls alle Zollbestimmungen über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen.

Weiterempfehlen: