Reise- und Vertragsbedingungen

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen

Für Buchungen von Reisen, bei denen Imbach Reisen AG der Veranstalter ist, gelten die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (ARV) der Imbach Reisen AG.

Ausgabe November 2025 als PDF

Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen Imbach Reisen AG | Ausgabe November 2025

1. Vertragsgegenstand:
Diese Vertragsbedingungen basieren auf den Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Imbach Reisen AG, nachfolgend Reiseveranstalter genannt und gelten für alle unter eigenem Namen angebotenen Pauschalreisen. Bei vermittelten Leistungen Dritter wie Pauschalreisen anderer Carunternehmer, Reiseveranstalter oder Einzelleistungen wie Flugscheinen, Billetten, Mietwagen, Hotelunterkünften usw. schliessen Sie den
Vertrag direkt mit diesen anderen Unternehmen ab und wir sind nicht Ihre Vertragspartei.

2. Vertragsabschluss, Mitreisende, Bezahlung, Preise:
2.1. Ihre Anmeldung ist für Sie und uns verbindlich.  Der Reisevertrag zwischen Ihnen und uns kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung bei uns oder Ihrer Buchungsstelle zustande. Meldet der Anmeldende weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere die Bezahlung des Reisepreises)
wie für seine eigenen Verpflichtungen ein. Für Reisearrangementsvon anderen Reiseveranstaltern und von Flugbilletten, welche Ihnen vom Reiseveranstalter lediglich vermittelt werden, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen.

2.2. Unsere Leistungen ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung im Prospekt oder der Reiseausschreibung. Sonderwünsche sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders vermerkt, bei Schiffsreisen ab Flughafen oder Abfahrtsort in der Schweiz, bei Bahn, Bus- und
Wander-Flussreisen ab dem Abfahrtsort und bei
Reisen mit individueller Anreise ab dem erwähnten Treffpunkt.

2.3. Unsere Reisebestätigung erhalten Sie je nach Wunsch entweder per E-Mail oder per Post in Form einer Bestätigung/Rechnung zusammen mit einer QRRechnung. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Bestätigung/Rechnung erhalten, sind Sie verpflichtet, sich mit uns in Verbindung zu setzen. 

2.3.1. Ihre Zahlung: Sie können die Rechnung online via Kreditkarte/TWINT oder QR-Rechnung, die wir Ihnen mit der Reisebestätigung per Post oder E-Mail 
zusenden, bezahlen. Die Hälfte des  Pauschalpreises, jedoch max. 500 CHF pro Person, können Sie auch mit Reka-Checks oder der Reka-Pay bezahlen. Post und Banküberweisungen werden nicht bestätigt. Nach Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist innert 10 Tagen eine Anzahlung von mindestens 300 CHF fällig (Betrag abhängig vom Reisepreis). Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 31 Tage vor Reisebeginn) ist der gesamte Betrag bei der Buchung zahlbar.

2.4. Preise: Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich (wo nicht anders erwähnt) pro Person in Schweizer Franken bei Unterkunft im Doppelzimmer. Sie beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und bei Flugreisen auch Flughafen- und Sicherheitstaxen. Preisänderungen gemäss 7.2. bleiben vorbehalten.

2.5. Buchungsgebühren/Zuschläge: Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Abreise) oder Buchungen auf Anfrage können für die Transportleistung (Bahn oder Flug) und/oder die Übernachtungen
zusätzliche Kosten anfallen.

2.6. Auftragspauschale: Zuzüglich zu unseren
Arrangementpreisen verrechnen wir eine Auftragspauschale von 25 CHF pro Person. Bei Buchung im Reisebüro kann eine abweichende Auftragspauschale erhoben werden.

3. Änderung der Buchung oder Annullation der Reise durch den/die Reisende:n
Änderungen sind die Benennung einer oder eines Ersatzreisenden, die Änderung des Reisedatums oder die Umbuchung auf eine andere Reise des gleichen Veranstalters. Annullationen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Form.
3.1. Bearbeitungsgebühren: Bei Änderungen der Buchung und Annullationen erheben wir neben den allenfalls anfallenden effektiven Mehrkosten folgende Bearbeitungsgebühren:
a) Bahnreisen, Busreisen & individuelle Anreise
(Gruppenreisen): 50 CHF pro Person.
b) Flugreisen & Wander-Schiffsreisen: 90 CHF pro Person.

3.2. Annullationsspesen: Bei Annullation einer gebuchten Reise fallen folgende Annullationsspesen an:
Tageswanderungen
bis 31 Tage vor Abreise 0%
30 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%

Bahnreisen, Busreisen & individuelle Anreise (Gruppenreisen)
bis 61 Tage vor Abreise 0%
60 – 45 Tage vor Abreise 25%
44 – 31 Tage vor Abreise 50%
30 – 15 Tage vor Abreise 75%
14 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%

Flugreisen & Wander-Schiffsreisen
bis 91 Tage vor Abreise 0%
90 – 61 Tage vor Abreise 25%
60 – 31 Tage vor Abreise 50%
30 – 15 Tage vor Abreise 75%
14 – 01 Tage vor Abreise
und bei Nichterscheinen 100%

Änderungen von Buchungen weniger als 61 bzw. 91 Tage vor Abreise (je nach Reiseart) gelten als Annullation. Daher fallen in diesen Fällen neben der Bearbeitungsgebühr auch die entsprechenden Annullationsspesen an.

Bei Flugreisen und Bahnreisen kommen teilweise strengere Annullierungsbedingungen zur Anwendung. Alle individuellen Wanderreisen sind von den oben genannten Bedingungen ausgeschlossen. Für diese gelten die Allgemeinen Bestimmungen des jeweiligen
Partners.

3.3. Massgebend zur Berechnung der Fristen ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Mitteilung bei uns oder der Buchungsstelle; beim Eintreffen an Wochenenden oder Feiertagen ist der nächstfolgende Arbeitstag massgebend.

3.4. Ersatzperson:
Wenn Sie Ihre Reise absagen müssen, können Sie einen Ersatzreisenden stellen, welcher die Reise unter den gleichen Bedingungen antritt. Tritt dieser Ersatzreisende in den Vertrag ein, so haften Sie und er gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfälligen Mehrkosten (Ziffer 3.). Der Eintritt einer Ersatzperson ist zulässig

– bei Reisen in der Schweiz bis zum Reisebeginn
– bei Reisen in Europa und in Ländern ohne Visumspflicht bis 48 Std. vor der vereinbarten Abreise
– bei Reisen nach Übersee, Hochsee- und Flusskreuzfahrten, sowie Reisen in Länder mit Visumspflicht nach Absprache mit Ihrem Reisebüro unter Vorbehalt unserer organisatorischen Möglichkeiten (unterschiedliche Zeitdauer für die Einholung von Visa).

Voraussetzung ist zudem, dass die an der Reise beteiligten Unternehmungen (Hotels, Flug- oder Schiffgesellschaften) diese Änderung ebenfalls akzeptieren, was vor allem in der Hochsaison mit Schwierigkeiten verbunden sein oder an Flugtarifbestimmungen scheitern kann.

4. Versicherungen:
Der obligatorische Annullationsschutz, bzw. die kombinierte Annullationskosten- und Assistance-Versicherung ist in unseren Pauschalpreisen nicht inbegriffen. Sollten Sie über keine eigene gültige Versicherung verfügen, können Sie bei der Buchung einer Reise eine Jahresversicherung optional dazubuchen (Beträge gemäss Prospektausschreibung). Sie ist nur gültig, falls die Annullierung durch Krankheit, Unfall oder Todesfall erfolgt.

5. Einreiseformalitäten (Pass, Visa, Impfungen):
Informationen für Schweizer Bürger über die für Ihre Reise notwendigen Pass und Visumserfordernisse, die Sie bei der Einreise in das gewählte Ferienland berücksichtigen müssen, ersehen Sie auf der Reisebestätigung.
Bürger anderer Staaten geben bitte Ihre Nationalität bei der Buchung bekannt, damit die Buchungsstelle Sie über die entsprechenden Vorschriften informieren kann. Weitere Einreisebestimmungen wie allenfalls erforderliche Impfungen, Tests oder Einreiseformulare können den Angebotsseiten auf unserer Website oder den Reiseunterlagen entnommen werden. Die Reiseteilnehmer sind für das Einhalten dieser Vorschriften, die Beschaffung und das Mitführen der notwendigen Reisedokumente (wie Pass, Identitätskarte, Impfzeugnis usw.) selber verantwortlich.

6. Flüge:
Alle Flugreisen werden in der Economy-Klasse durchgeführt. Aufpreise für andere Klassen auf Anfrage möglich. Wir und die beigezogenen Fluggesellschaften behalten das Recht zu Flugplanänderungen ausdrücklich vor. Die Änderung des Flugzeugtyps oder der Fluggesellschaft stellt keine Programmänderung dar. Sämtliche Flughafen- und Sicherheitstaxen sind in den Pauschalpreisen inbegriffen. Ausnahmen sind in der Ausschreibung vermerkt. Vorbehalten bleiben die Einführung neuer oder die Erhöhung bestehender Abgaben.

7. Programm- und Preisänderungen:
7.1. Änderungen vor Vertragsabschluss: Wir
behalten uns ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

7.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss: In Ausnahmefällen
ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können sich aus folgenden Gründen ergeben:

a) der nachträglichen Erhöhung der
Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge);
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen
Abgaben oder Gebühren (wie z.B. Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Hafentaxen usw.);
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)
e) Kleingruppen, die unter der ausgeschriebenen minimalen Teilnehmerzahl
durchgeführt werden.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können diese an Sie weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Preiserhöhungen werden bis spätestens 22 Tage vor Reisebeginn vorgenommen und mitgeteilt. Sofern die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 7.4. genannten Rechte zu.

7.3. Programmänderungen: Wir behalten uns auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt oder ein Ereignis, das trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehbar oder abwendbar ist, es erfordern.
Wir sind bemüht, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten. Kann bei Schiffsreisen die im Programm vorgesehene Route infolge Hoch- oder Niederwasserständen,
Schleusendefekt oder Fahrverbot nicht befahren werden, sind wir um ein Alternativprogramm besorgt, wobei Unterkunft und Verpflegung in der Regel an Bord des Schiffes erfolgen. Diesbezügliche Entscheide können kurzfristig vom Kapitän getroffen werden und dienen Ihrer Sicherheit.

7.4. Ihre Rechte: Wenn nach Vertragsabschluss
der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung
einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 Prozent, so haben sie folgende Rechte:

a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer
Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Zudiesem Zeitpunkt bereits bezahlte Reisekosten werden unverzüglich rückerstattet;
c) Oder Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich informieren, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen wollen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen Sie der Preis-, Programm- oder Leistungsänderung zu. Die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der schweizerischen Post übergeben.

8. Reiseabsage durch den Reiseveranstalter:
8.1. Gruppengrösse:
Für unsere Gruppenreisen
gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wir behalten uns das Recht vor, bei Nichterreichen dieser festgelegten Teilnehmerzahl die Reise spätestens 22 Tage vor Reisebeginn zu annullieren.

8.2. Zwingende Gründe: Sollten zwingende Gründe, wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unruhen, Streiks, staatliche Massnahmen, Epidemien usw. die sichere Durchführung der Reise erheblich erschweren oder verhindern, orientieren wir Sie über die Reiseabsage so rasch als möglich.

8.3. Ersatzreise: In beiden Fällen sind wir bemüht, Ihnen eine gleichwertige Ersatzreise anzubieten. Nehmen Sie an dieser nicht teil, werden die bezahlten Beträge unverzüglich rückerstattet. Weitere Ansprüche Ihrerseits sind ausgeschlossen.

9. Programmänderungen, Ausfall von
Leistungen während der Reise:

Während der Reise steht dem Reisenden ein Rücktrittsrecht nur zu, wenn ein erheblicher Teil der vereinbarten Leistungen nicht erbracht
wird, keine angemessene Ersatzleistung geboten werden kann oder Sie aus wichtigen Gründen die Ersatzleistung ablehnen.

10. Reiseabbruch durch den Reisenden:
Wenn Sie die Reise abbrechen, kann Ihnen der Reisepreis nicht zurückerstattet werden; allfällige Mehrkosten (z.B. Rücktransport) gehen zu Ihren Lasten. Müssen Sie die Reise aus zwingenden Gründen (Krankheit, Unfall usw.) abbrechen, so hilft Ihnen unser Reiseleiter bei der Organisation Ihrer Rückreise.

11. Wenn Sie etwas zu beanstanden haben:
11.1. Beanstandungen: Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie verpflichtet, bei unserem Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden.

11.2. Abhilfe: Der Reiseleiter vor Ort wird bemüht sein, innert der Reise angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe vom Reiseleiter schriftlich bestätigen. Diese/r ist jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen u.dgl. anzuerkennen. Unterlassen Sie die Beanstandung und die schriftliche Bestätigung, können wir nach Reiseende nicht mehr auf Ihre Beanstandung usw. eingehen und Sie verlieren uns gegenüber jegliche Rechte.

11.3. Wie Sie Ihre Forderung geltend machen:
Sofern Sie Mängel oder Schadensersatzforderungen gegenüber uns geltend machen wollen, müssen Sie uns Ihre Beanstandung innert 30 Tagen nach dem tatsächlichen Reiseende der vereinbarten Reise
schriftlich unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung vom Reiseleiter und allfällige Beweismittel beizulegen.

12. Haftung des Reiseveranstalters:
12.1. Allgemeines:
Wir vergüten Ihnen den objektiven Wert vereinbarter aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen
oder eines erlittenen Schadens, soweit es dem Reiseleiter nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen oder den Schaden zu beheben. Dies vorausgesetzt, dass uns oder unseren vertraglichen Leistungsträger ein Verschulden trifft. Vorbehalten bleiben nachfolgende Ziffern.

12.2. Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse:
12.2.1. Haftungsausschlüsse:
Wir haften Ihnen gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages oder der Schaden auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse Ihrerseits vor oder während
der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare
Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches wir, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von uns ausgeschlossen.

12.2.2. Personenschäden, Unfälle usw.: Für Personenschäden, Tod, Körperverletzung usw., die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haften wir nur, wenn die Schäden durch uns oder unsere Dienstleistungsträger verschuldet sind.

12.2.3. Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haften wir nur, wenn wir oder ein Leistungsträger den Schaden verschuldeterweise verursacht haben; diese Haftung ist auf maximal den zweifachen Reisepreis begrenzt.

12.2.4. Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten usw.: Wir machen Sie ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Sie für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Fotoapparate, Smartphones, Tablets usw. selber verantwortlich sind. In den Hotels sind diese Gegenstände im Safe aufzubewahren. Sie dürfen diese Gegenstände
in keinem Fall im unbewachten Car usw. oder
sonstwo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder 
gekommenen Wertgegenständen haften wir nicht.

12.2.5. Zugs-, Flug- und Schiffsfahrpläne usw.: Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge grossen Verkehrsaufkommens, Unfällen, Überlastung des Flugraumes, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht.

12.3. Ausservertragliche Haftung: Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.

13. Datenschutz: Sie stimmen zu, dass Ihre angegebenen Daten zur Erbringung der Leistung, für Werbezwecke und Marktforschung
von den Unternehmen der Twerenbold Reisen Gruppe und ihren Servicepartnern genutzt werden dürfen. Auf unseren Reisen können Fotos und Videos entstehen, die für Marketing-Zwecke verwendet werden können.

14. Reisen und Gesundheit: Reisen mit Imbach Reisen AG setzen eine gute geistige und körperliche Gesundheit voraus. Erkundigen Sie
sich im Zweifelsfall vor oder anlässlich Ihrer Buchung über die gesundheitlichen Voraussetzungen, die für einen einwandfreien Genuss unserer Reisen unerlässlich sind.

15. Sicherstellung der Kundengelder: Imbach Reisen ist Teilnehmer im Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. Ihre im Rahmen einer
Pauschalreise bezahlten Rechnungsbeträge
sind so gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen sichergestellt.

16. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksam keit des gesamten Vertrages.

17. Ombudsman: Vor einer eventuellen Auseinandersetzung zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter sollten Sie an den unabhängigen Ombudsman der Reisebranche gelangen. Der Ombudsman strebt bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und ausgewogene Einigung an.

Kontaktdaten: Ombudsman der Schweizer Reisebranche, Postfach, 8038 Zürich, Telefon 044 485 45 35 oder info@ombudsman-touristik.ch.

18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
18.1. Anwendbares Recht: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Luzern.

19. Bildnachweis: Auf Anfrage Die Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen können auch online unter www.imbach.ch/arv eingesehen
werden.

Imbach Reisen AG | Zürichstrasse 5 | CH-6000 Luzern 6

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