Reiseversicherung
Der Abschluss einer Reiseversicherung ist bei unseren Reisen Voraussetzung – es sei denn, Sie haben bereits eine andere, gleichwertige Versicherungsdeckung (zum Beispiel ETI-Schutzbrief). Wir empfehlen Ihnen den Abschluss der Annullationskosten- und Assistance-Versicherung (inkl. Pandemieschutz) der Allianz Travel.
Annullationskosten- und Assistance-Versicherung der Allianz Travel
Leistungen
Die kombinierte Reiseversicherung der Allianz Travel beinhaltet folgende Leistungen (Details vgl. Allgemeine Versicherungsbedingungen weiter unten):
- Annullierungskosten/Assistance
- Extrarückreiseversicherung
- Pandemie/Epidemie*
Prämie
Der Preis bzw. die Prämie für die Versicherung ist abhängig vom Preis des Pauschalangebotes:
Reisepreis | Prämie pro Person |
bis CHF 1'000 | CHF 39 |
bis CHF 2'000 | CHF 69 |
bis CHF 3'000 | CHF 91 |
ab CHF 3'000 | CHF 139 (Jahresversicherung) |
Jahresversicherung
Falls Sie mehrmals im Jahr verreisen, empfehlen wir Ihnen die preiswerte Jahresversicherung «Secure Trip Classic» (CHF 139 für Einzelpersonen und CHF 229 für Familien) bei einer Deckungssumme bis max. CHF 25'000 abzuschliessen (weltweite Annullierungskosten und Assistance-Versicherung).
Die Versicherungsdauer der Jahresversicherungen beträgt 365 Tage und wird nach Verfall – ohne Kündigung Ihrerseits – von der Versicherungsgesellschaft automatisch erneuert.
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Allianz Travel
Kollektiv-Reiseversicherung für eine einzelne Reise
Jahresversicherung Einzelperson
Hinweis
Unsere Pauschalarrangements enthalten keine zusätzlichen Reiseversicherungen (z. B. Reisegepäck). Bitte überprüfen Sie rechtzeitig Ihren Versicherungsschutz mit Ihrer Krankenkasse sowie Ihrer Versicherungsgesellschaft.
* Beispiel
Bei Erkrankung an Covid-19 umfasst die Versicherung:
- Annullierungskosten für die erkrankte Person und ihre Begleitperson
- Medizinische Assistance (Spitalüberführung im Reiseland, medizinisch betreute Repatriierung ins Wohnort-Spital)
- Reise Assistance (Organisation und Kostenübernahme der Extra-Rückreise, der temporären Rückreise oder der Weiterreise).
- Übernahme der Mehrkosten für unvorhergesehene Auslagen (Taxigebühren, Unterkunfts-, Telefonkosten usw.).
Bei einer individuell behördlich angeordneten Quarantäne vor der Reise (da z.B. im Umfeld der versicherten Person jemand an COVID-19 erkrankte) umfasst die Versicherung:
- Annullierungsschutz für die betroffene Person und ihre Begleitperson