Teilnahmebedingungen

Juni 2024

Organisator:

Die Firma Imbach Reisen AG ist der Veranstalter des Geburstags-Glücksrads. Der Sitz befindet sich an der Zürichstrasse 5 in Luzern. 

Teilnahmebedigungen:

Am Glücksrad teilnehmen dürfen alle in unserem System hinterlegten und registrierten Kunden, von denen wir das Geburtsdatum bis zum Stichtag 16.05.24 erfasst haben. Für die Teilnahme am Glücksrad sind weder eine Teilnahmegebühr noch ein Kauf erforderlich. Mit der Teilnahme am Geburtstagsglücksrad erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebestimmungen einverstanden.

Verwendung der Daten:

Alle persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschliesslich in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen verwendet (siehe unsere Datenschutzerklärung) und werden ohne vorherige Zustimmung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben.

Haftung:

Eine Haftung des Spieleherstellers, des Veranstalters und der Partnerunternehmen für unrichtige Angaben der Teilnehmer oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit einer möglichen Gewinnentscheidung ist ausgeschlossen. 

Schlussbestimmungen:

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Glücksrad und die vorliegenden Teilnahmebedingungen im Falle einer Katastrophe, eines Krieges, ziviler oder militärischer Unruhen, höherer Gewalt oder eines tatsächlichen oder erwarteten Verstosses gegen geltende Gesetze oder Vorschriften ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu ändern. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, das Glücksrad abzubrechen, wenn Umstände eintreten, die ausserhalb seiner Kontrolle liegen. Änderungen am Wettbewerb werden den Teilnehmern so schnell wie möglich durch den Veranstalter mitgeteilt.

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen. Es wird keine Korrespondenz über einen möglichen Wettbewerb geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. 

Bei Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung dieser Teilnahmebedingungen wird eine gütliche Einigung angestrebt. Der Gerichtsstand für Fälle, die nicht gütlich geregelt werden können ist Luzern (Schweiz).

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